Ein Projekt der Interessengemeinschaft Hämophiler e.V.
Die 1992 gegründete Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. ist ein bundesweit tätiger Patientenverband, der die Interessen der an einer angeborenen Blutungskrankheit leidenden Menschen und ihrer Angehörigen vertritt, und Landesgeschäftsstellen in verschiedenen Bundesländern unterhält.
Finde deine Sportart
Hämophilie und Sport … aber sicher!
Zwar kann Sport Verletzungsgefahren und damit mögliche erhöhte Faktorgaben bedeuten, aber ohne Sport werden Blutungswahrscheinlichkeiten noch größer - also was tun ? Haem-o-mat starten !
Wir möchten dir mit dem Haem-o-mat eine Hilfestellung geben, um sportlich aktiv zu werden. Du bekommst anhand deiner Vorlieben Sportarten vorgeschlagen und dazu noch Kontakt zu Experten, die dich unterstützen und dir sagen, worauf du oder auch dein neuer Trainer achten solltet.
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Mit dem Haem-o-mat wollen wir dich oder deinen Sohn einfach, sicher und schnell zum Sport bringen. Als Hämophiler die richtige Sportart zu entdecken ist oft nicht leicht - entweder sind die Sportarten zu körperkontaktfreudig oder zu unterfordernd und am Ende kommt man immer wieder aufs Schwimmen zurück. Aber Schwimmen kann ja nicht die einzige hämophilie-gerechte Sportart sein - das haben wir uns auch gedacht und haben den Haem-o-mat entwickelt.
In nur 5 Minuten bekommst du oder dein Sohn eine auf dich zugeschnittene Sportauswahl und dazu Experten an die Hand, die dir Tipps und Wissen geben, um mit so wenig Verletzungen wie möglich und mit so viel Spaß wie möglich in deiner neuen Sportart durchzustarten!
Aktiver Sport ist die beste Präventionsmöglichkeit von Verletzungen und Blutungen bei Hämophilen. Aus unserer eigenen Erfahrung und aus langjährigen Gesprächen mit Betroffenen wissen wir jedoch, dass sich viele schwer tun mit der Entscheidung für eine für sie optimal geeignete Sportart - hierbei soll der Haem-O-Mat unterstützen.
Der Haem-O-Mat wurde entwickelt durch die Interessengemeinschaft Hämophiler in enger Zusammenarbeit mit Dr. med. Axel Seuser, der für seine Erfahrungen in der Thematik „Sport und Hämophilie“ durch Bücher, Vorträge und das Fit-for-Life-Programm in der Community weltweit bekannt ist.
Analog zum bei Bundestags- und Landtagswahlen gängigen Wahl-O-Mat möchte der Haem-O-Mat betroffenen Hämophilen und Ihren Angehörigen einen Überblick über geeignete Sportarten mit der Krankheit bieten um die diversen Vorteile eines aktiven Lebens nutzen zu können.
Seit Anfang 2020 freuen wir uns sehr, dass wir mit Prof. Dr. Dr. Thomas Hilberg und der Sportwissenschaftlichen Abteilung der Bergischen Universität Wuppertal einen weiteren Kooperationspartner für den Haem-O-Mat gewinnen konnten. Gemeinsam mit dem Team um Prof. Dr. Dr. Hilberg arbeiten wir an einer weiteren Individualisierung des Haem-O-mat unter Berücksichtigung von Vorverletzungen und vielem mehr.
1. Allgemeines
Sportart mit geringem Verletzungsrisiko. Gefragt ist eher die Feinmotorik im Umgang mit der Angelrute.
2. Verletzungsgefahr
Gefahren ergeben sich aus Unachtsamkeit. So besteht zum Beispiel Verletzungs- und Infektionsgefahr durch den Angelhaken, durch Stolpern über Zeltheringe oder unebene Stellen.
3. Überlastungsgefahr
Keine wesentliche Überlastungsgefahr gegeben.
4. Vorbeugung
Als Vorsichtsmaßnahme empfiehlt sich, immer das Umfeld im Auge zu haben, wenn der Haken ausgeworfen und eingeholt wird. Deswegen gilt es einen Sicherheitsabstand zu anderen, die auswerfen oder einholen wollen, einzuhalten.
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1. Allgemeines
Badminton, wie es heute gespielt wird, hat sich zu einer der schnellsten „Kampfsportarten“ entwickelt. Es stellt sehr hohe physische Anforderungen an die Spieler und verlangt von ihnen Ausdauer, Reaktionsfähigkeit und Intelligenz verbunden mit Kraft und Schnelligkeit.
2. Verletzungsgefahr
Verletzungsgefahr besteht vor allem beim Sturz oder beim Umknicken in den Fußgelenken mit Bandzerreißungen und Verstauchungen.
3. Überlastungsgefahr
Durch die hohen Beschleunigungskräfte beim Badminton ist die Überlastungsgefahr sehr hoch. Die häufig sehr weiten Ausfallschritte führen zu einer extremen Beanspruchung der Unterschenkelmuskulatur, der Kniegelenke und der Achillessehne. Im Kniegelenk sind vor allem die Menisken stark gefährdet. Durch die hohe Druckbelastung kann es zu Erkrankungen der Kniescheibe kommen. Außerdem belastet die ständige Über-Kopf-Arbeit das Schultergelenk und die Schulterdrehmuskulatur. Diese Über-Kopf-Arbeit führt zur verstärkten Hohlkreuzbildung in der Lendenwirbelsäule mit entsprechenden Folgen für die Wirbelgelenke.
4. Vorbeugung
Den genannten Überlastungsschäden kann man nur vorbeugen, wenn man Badminton nicht wettkampfmäßig spielt. Im Übrigen sollte darauf geachtet werden, dass der Hallenboden stumpf ist, eher Dopppel als Einzel gespielt wird und man sich vor dem Spiel ordentlich aufwärmt.
1. Allgemeines
Basketball gilt als das schnellste Mannschaftsspiel ohne Hilfsmittel. Gefordert ist das körperlose Spiel, d.h. jede körperliche Berührung des Gegners ist zu vermeiden. Basketball rangiert hinter Fußball an zweiter Stelle hinsichtlich der Verletzungshäufigkeit.
2. Verletzungsgefahr
Am häufigsten sind Verletzungen an Finger und Hand, hier insbesondere Verstauchungen der Fingermittelgelenke . Ähnlich häufig betroffen ist das Kniegelenk, wobei Meniskusverletzungen durch Drehbewegungen des belasteten Kniegelenkes vorkommen. Unmittelbar danach folgt das obere Sprunggelenk mit einem 90%-Anteil von Verstauchungen und Bänderrisen. Auf 1000 Sportstunden entfällt eine Verletzung!
3. Überlastungsgefahr
Ein Problem ist die Überlastung der Strecksehnen am Kniegelenk, hinzukommen frühzeitiger Verschleiss in Schulter- und Schultereckgelenk. Zu rechnen ist mit Entzündungen der schulterumgebenden Muskulatur und Bänder.
4. Vorbeugung
Ratsam ist eine gute muskuläre Vorbereitung auf das Spielen, sowie möglichst körperloses Spielen, was eine große Spielübersicht voraussetzt. Schutzverbände haben sich nicht bewährt, wohingegen gezieltes Training der sprunggelenksumgebenden Muskulatur die Häufigkeit von Verstauchungen und Bandverletzungen in diesem Bereich senkt.
1. Allgemeines
Als Bergsteigen wird das Wandern bergauf und bergab bis höchstens zum Schwierigkeitsgrad 3 bezeichnet. Das bedeutet, dass keine typische Bergsteigerausrüstung wie Seil, Haken, Pickel o.ä. notwendig ist.
2. Verletzungsgefahr
Verletzungsgefahr besteht beim Ausrutschen auf unebenem Untergrund sowie durch das Umknicken der Sprunggelenke. Dies führt zu Verdrehtraumen im Kniegelenk. Zusätzlich besteht die Gefahr von Abschürfungen durch das Abrutschen auf Schotterhalden.
3. Überlastungsgefahr
Insbesondere beim Abwärtsgehen werden die Kniegelenke stark belastet. Die Abbremsbelastung der Muskulatur kann das Kniegelenk bis zu dem 1,5-mal höheren Wert beanspruchen als beim Aufwärtsgehen.
4. Vorbeugung
Ausschlaggebend ist die richtige Ausrüstung. Es sollte mit Stockeinsatz gegangen werden, die berg-auf und bergab etwa 8 kg Entlastung bringen, was bei einer Stunde Gehzeit eine Entlastung von 34 t ergibt. Ein leichter strapazierfähiger Kunststoffdoppelschuh mit Einschluss des Sprunggelenkes, der ca. 2 kg weniger wiegt als der vergleichbare Lederschuh, kann bei einer 8-stündigen Wanderung und einer Gehstrecke von 30 km weitere 40t Kraftaufwand einsparen. Selbstverständlich gilt es die Witterungsbedingungen zu beachten.
1. Allgemeines
Billard ist ein Sport mit sehr geringen Belastungen. Gefragt sind hohe Konzentrationsfähigkeit und eine gute Auge-Hand-Koordination.
2. Verletzungsgefahr
Sehr geringes Verletzungsrisiko; Verletzungen können bei Unachtsamkeiten mit dem Queue auftreten.
3. Überlastungsgefahr
Es ist keine wesentliche Überlastungsgefahr gegeben.
4. Vorbeugung
Als Vorsichtsmaßnahme empfiehlt es sich konzentriert zu spielen und nicht mit dem Queue herumzualbern. Ein Sicherheitsabstand zum nächsten Spieler sollte beim Stoßen eingehalten werden.
1. Allgemeines
Es handelt sich um eine Sportart mit sehr geringen Beschleunigungsbelastungen. Gefragt sind hohe Konzentrationsfähigkeit und feinmotorische Abstimmung zwischen Auge und oberer Extremität.
2. Verletzungsgefahr
Bei Boule und Boccia besteht die Gefahr, dass man von einer Kugel getroffen wird, beim Eisstockschießen und Curling die Gefahr auf dem Eis auszurutschen.
3. Überlastungsgefahr
Keine wesentliche Überlastungsgefahr gegeben.
4. Vorbeugung
Vorsichtsmaßnahmen: Immer hinter dem Werfenden stehen, erst nach dem letzten Wurf das Zielfeld betreten.
1. Allgemeines
Beide Sportarten haben eine sehr geringe Beschleunigungsbelastung. Bowling tendenziell mehr als Kegeln. Ähnlich wie beim Boccia ist die Hauptaufgabe die konzentrierte Abstimmung von Arm und Auge sowie die Feinkoordination Auge-Finger-Hand-Arm.
2. Verletzungsgefahr
Beim Bowling geht die Hauptgefahr von der versehentlich nach hinten geworfenen Kugel aus. Werden Kugeln mit zu kleinen Löchern benutzt, besteht Verletzungsgefahr für die Finger. Auf dem glatten Bowlingparkett muss die Ausrutschgefahr bedacht werden.
3. Überlastungsgefahr
Weil im Abwurf die Knie gebeugt und der Oberkörper nach vorne geneigt sind, sind Knie und unterer von Überlastungsgefahr betroffen, außerdem die Sehnenscheiden der Hand und die Oberarmbeugesehne.
4. Vorbeugung
Kugelgröße und Fingerlochgröße sollten gut mit den eigenen körperlichen Voraussetzungen abgestimmt werden. Es ist mit rutschigem Boden zu rechnen.
1. Allgemeines
Hier handelt es sich um Bewegungsübungen, die unter Berücksichtigung der Anatomie und der Bewegungslehre entwickelt wurden.
Ziel dieser Art von Training ist es, das Bewegungsverhalten so zu verbessern, dass die Leistungsfähigkeit und die Belastungsverträglichkeit des Bewegungsapparats wieder gesteigert oder erhalten werden. Ziel ist darüber hinaus die Verbesserung oder zumindest der Erhalt von Funktionen, das Hinauszögern von Funktionsverlusten, die z.B. durch vorangegangene Blutungen entstanden sind, sowie die Schmerzlinderung. Funktionsgymnastik bieten oftmals Sportvereine, Fitness-Zentren und vor allem die deutsche Rheumaliga an. Mit der Rheumaliga stehen wir in Kontakt und können Ihnen vor Ort bei der Suche nach einem geeigneten Kurs behilflich sein.
2. Verletzungsgefahr
Die Verletzungsgefahr ist gering, da die Übungen dem Trainingszustand eines jeden Einzelnen angepasst werden können.
3. Überlastungsgefahr
Es ist mit keinen nennenswerten Überlastungsgefahren zu rechnen.
4. Vorbeugung
Ein regelmäßiges Training beugt Funktionsverlust vor, erhält die Beweglichkeit und bringt somit Freude an der Bewegung im Alltag. Zweimaliges Training pro Woche empfiehlt sich als realistisches persönliches Ziel.
1. Allgemeines
Im Unterschied zu den meisten anderen Ballspielen wird der Golfball aus der Ruhelage geschlagen. Beim Golf geht es um eine Kombination aus Konzentration, Selbstbeherrschung und guter Schlagtechnik. Der Sport kann in jedem Alter ausgeübt werden, verlangt ist etwa die Kondition eines rüstigen Spaziergängers.
2. Verletzungsgefahr
Verletzungen sind relativ selten. Prellungen und Stauchungen besonders an den Gelenken des rechten Armes (beim Rechtshänder) können durch einen Schlag vor den Ball in den harten Boden oder gegen Hindernisse wie Steine oder Wurzeln vorkommen. Denkbar sind Zerrungen der Rücken- und Schultergürtelmuskulatur durch Luftschläge. Verletzungen durch den Golfball sind sehr selten und verursachen meist nur Kopfplatzwunden.
3. Überlastungsgefahr
Am häufigsten von Überlastung betroffen sind die Schulter mit Ansatzreizungen der Schulterdrehmuskulatur und der Oberarmbeugesehne sowie der Ellenbogen mit der Unterarmstreck- und –beugemuskulatur. Durch die Drehung in der Wirbelsäule kann es auch zu Überlastungen der kleinen Wirbelgelenke kommen. In der Endphase des Schwunges geht der Spieler stark ins Hohlkreuz woher Überlastungsbeschwerden an der Wirbelsäule erst nach stundenlangem Training auftreten können.
4. Vorbeugung
Regelmäßiges Trainieren der Golfschläge, 4-5mal pro Woche ca. ½ Stunde. Die Ermüdungsgrenze sollte nicht überschritten werden.
1. Allgemeines
Das Inline-Skaten ist eine Trendsportart, die sich hoher Zuwachsraten erfreut. Die Belastung der Gelenke ist günstiger als beim Joggen. Man benötigt nur 30 bis 50% der Energie, die ein Läufer benötigt.
2. Verletzungsgefahr
Gefährdet sind insbesondere Jungen im pubertären Alter (12-16 J.). Es kommt hauptsächlich zu Brüchen durch Sturz auf den ausgestreckten Arm. Im Vergleich zu Ballsportarten ist das Verletzungsrisiko jedoch geringer.
3. Überlastungsgefahr
Gefährdet sind die Innenbänder der Kniegelenke, der untere Rücken sowie der Fuß durch Blasenbildung.
4. Vorbeugung
Das Wichtigste beim Fitness-Skaten ist eine ausreichende Schutzausrüstung mit Helm, Handgelenksschützern, Ellbogenschützern und Knieschützern. Vor Beginn der Sportart sollte eine Technikschulung durchgeführt werden, insbesondere für das Bremsen. Schon eine einmalige Trainerstunde verringert den Bremsweg erheblich. In einer Studie ereigneten sich 58% der Verletzungen von erwachsenen Inline-Skatern innerhalb der ersten 6 Monate. Langsamer Beginn und vorsichtige Steigerung der Skatestrecke sind ratsam.
1. Allgemeines
Im Kanusport werden zwei Disziplinen unterschieden: das Kajak und den Kanadier. Das Kajak gibt es als Einer, Zweier und Vierer, den Kandier als Einer und Zweier. Beim Kajak sitzt der Sportler mit angewinkelten Beinen im Boot, stützt sich am Fußbrett ab und verklemmt den Körper zusätzlich seitlich im Boot. Das Paddel wird auf beiden Seiten symmetrisch ins Wasser getaucht. Das Boot ist sehr labil.
Beim Kanadier kniet der Sportler im Boot, ein Bein wird mit dem stark gebeugten Kniegelenk aufgestellt, auf dem anderen wird gekniet. Mit dem Stechpaddel bewegt man sich weiter. Da das Kanadierfahren zu belastend für den Bewegungsapparat ist, wird im Folgenden nur auf das Kanufahren eingegangen.
2. Verletzungsgefahr
Selten sind akute Verletzungen, etwa durch einen Zusammenstoß von Booten.
3. Überlastungsgefahr
Hier stehenSchultergelenk, Wirbelsäule sowie das Kniegelenk im Vordergrund. Im Schultergürtel ist am meisten die Schulterdrehmuskulatur betroffen. Ebenso ist eine Verspannung der Nackenmuskulatur und Überlastung der Oberarmbeugesehne möglich. Bei der Wirbelsäule und der Wirbelsäulenmuskulatur können Verspannungen und Hexenschuss vorkommen. Beim Kniegelenk eher Schmerzen und Verschleiß im Bereich der Kniescheibe. Zusätzlich kann es zu Blasen an den Händen und Wundscheuern am Gesäß kommen.
4. Vorbeugung
Kraft- und Ausdauertraining ist ratsam, um eine gute Rumpfmuskulatur aufzubauen. Die Trainingsbelastung sollte nur langsam gesteigert werden, wobei auf gute technische Ausführung zu achten ist.
1. Allgemeines
Beim Kampfsport handelt es sich um Ganzkörpersportarten, die nur dann sicher durchgeführt werden können, wenn sie ohne Körperkontakt betrieben werden.
2. Verletzungsgefahr
Es besteht immer die Gefahr, dass ein Schlag oder ein Tritt trifft, wodurch lokal Prellungen, Distorsionen oder Zerrungen entstehen können.
3. Überlastungsgefahr
Es kann bei jedem trainierten Muskel zu Überlastungen am Muskelsehnen- oder –sehnenknochenübergang kommen, vor allem beim forcierten Beweglichkeitstraining. Bei unsicherem Stand besteht die Gefahr, dass die sprunggelenksführende Muskulatur durch Umknicken verletzt wird.
4. Vorbeugung
Ein langsamer Trainingsbeginn nach Aufwärmphase ist anzuraten. Kampfsportarten können sowohl in Gemeinschaft als auch allein (Schattenboxen) betrieben werden.
1. Allgemeines
Beim Krafttraining reicht das Belastungsspektrum von moderat bis hoch. Gefragt sind Muskelkraft, Mobilität und Ausführungstechnik.
2. Verletzungsgefahr
Hohes Verletzungsrisiko besteht durch falsche Bewegungsausführung und starke Überbelastung der Muskulatur. Die Folgen reichen von Muskel- oder Sehnenanrissen bis hin zu Muskelabrissen. Bei unkontrollierbar (zu hohem) Trainingsgewicht wäre auch Brüche denkbar.
3. Überlastungsgefahr
Bei zu hoher Belastung kann der gesamte Bewegungsapparat geschädigt und abgenutzt werden. Des Weiteren kann auch das zentrale Nervensystem geschwächt werden, vor allem wenn die Regenerationszeiten unzureichend bemessen sind.
4. Vorbeugung
Hilfreich ist gründliches Aufwärmen durch Kardioübungen und leichte Gewichte an den Geräten. Dabei ist stets auf die richtige Bewegungsausführung zu achten! Technik geht vor Trainingsgewicht! Kontinuierlich überhöhte Trainingsintensitäten, -volumen und/oder unzureichenden Regenerationszeiten sollten vermieden werden. Nach dem Training ist es wichtig auszulaufen und die Muskulatur zu dehnen. Vorteilhaft ist es ab und zu mit einer Faszienrolle die Muskeln auszurollen, um mittels Dehnung eine gewisse Mobilität zu erhalten.
1. Allgemeines
Sprintstrecken und Hürdenlauf sind wegen ihrer hohen Beschleunigungswerte nicht zu empfehlen. Es kann zu nicht kontrollierten Bewegungen und Belastungen des Kniegelenkes und des Sprunggelenkes kommen.
2. Verletzungsgefahr
Zu rechnen ist mit Bandverletzungen durch Umknicken im Sprunggelenk, seltener sind Muskelverletzungen durch Überanstrengung. Häufiger kommt es hingegen zu Muskelkrämpfen.
3. Überlastungsgefahr
Bereits vorhandene Fehlbelastungen durch Achsabweichungen der Beine (X- oder O-Bein, Senk-, Spreiz-, Platt- und Knickfuß oder O- und X-Hüfte) können zu vermehrten Beschwerden im Bereich der unteren Extremitäten führen. Relativ häufig treten knieumgebende Reizungen im Bereich des Innenbandes und Außenbandes auf. Besteht eine Beckenkippung nach vorne mit hohlrunder Lendenwirbelsäule, kann dies zu starken Beschwerden in der Lendenwirbelsäule führen. Knochenhautreizungen finden sich an der Schienbeinvorderseite. Blasenbildung am Fuß ist eine bekannte Beschwerde. Ganz selten und nur bei hohen Trainingsleistungen kann es zu Ermüdungsbrüchen im Sprunggelenk und Fuß kommen.
4. Vorbeugung
Ein langsamer Aufbau der Laufleistung wird empfohlen. Nach ersten Trainingseinheiten (5 Minuten Laufen, 5 Minuten Gehen) sollte stets die körperliche Reaktion abgewartet werden bevor die Trainingsintensität erhöht wird. Es sollte auf passendes Schuhwerk, ggfs. benötigte Einlagen und adäquate Kleidung geachten werden.
1. Allgemeines
Es kommen nur Weitsprung und Hochsprung in Betracht. Einschränkungen gelten für den Weitsprung aufgrund der notwendigen Sprintstrecke und dem härteren Absprung.
2. Verletzungsgefahr
Mehr als sechs Prozent aller Athleten im Hochleistungssport leiden unter Verletzungen. Betroffen sind vornehmlich das Kniegelenk und das Sprunggelenk mit Verdrehverletzungen. Verstauchungen können beim Sturz auf die Stange beim Hochsprung vorkommen.
3. Überlastungsgefahr
Im Vordergrund steht das Kniegelenk mit Sehnenansatzproblemen, vor allem an der Kniescheibenspitze. Beim Hochsprung kommt das Risiko einer Überlastung der sprunggelenksnahen Muskeln und Bänder hinzu, die durch Verdrehung des Sprunggelenkes beim Absprung auftreten können. Zusätzlich kann es zu Reizungen an der Schienbeinvorderseite kommen.
4. Vorbeugung
Die Anlaufbahn sollte keine Unebenheiten aufweisen, der Absprungbalken rutschfest sein. Wichtig ist dass Sprunggruben und Sprunghügel ausreichend tief mit landungsdämpfendem Material gefüllt sind. Das Sprunghügelmaterial sollte seitlich über die Lattenbreite hinaus ragen, um bei missglückten Sprüngen eine sichere Landung zu gewährleisten. Eine ausreichende Vorbereitung mit Training auf der Gegenseite ist bei einseitig belastenden Sportarten unabdingbar.
1. Allgemeines
Im Unterschied zu den meisten anderen Ballspielen wird der Golfball aus der Ruhelage geschlagen. Beim Minigolf geht es um eine Kombination aus Konzentration, Selbstbeherrschung und guter Schlagtechnik. Der Sport kann in jedem Alter ausgeübt werden, verlangt ist etwa die Kondition eines rüstigen Spaziergängers.
2. Verletzungsgefahr
Verletzungen sind relativ selten. Prellungen und Stauchungen besonders an den Gelenken des rechten Armes (beim Rechtshänder) können durch einen Schlag vor den Ball in den harten Boden vorkommen. Denkbar sind Zerrungen der Rücken- und Schultergürtelmuskulatur durch Luftschläge. Verletzungen durch den Golfball sind sehr selten und verursachen meist nur Kopfplatzwunden.
3. Überlastungsgefahr
Am häufigsten von Überlastung betroffen sind die Schulter mit Ansatzreizungen der Schulterdrehmuskulatur und der Oberarmbeugesehne sowie der Ellenbogen mit der Unterarmstreck- und –beugemuskulatur.
4. Vorbeugung
Regelmäßiges Trainieren der Golfschläge, 4-5mal pro Woche ca. ½ Stunde. Die Ermüdungsgrenze sollte nicht überschritten werden.
1. Allgemeines
Der Radsport ist uralt. Seitdem Radfahren als Rennsport betrieben wird, hat die Verletzungsrate enorm zugenommen. Es gibt kaum einen aktiven Radrennfahrer, Amateur oder Berufsfahrer, der nicht schon schwer gestürzt wäre.
2. Verletzungsgefahr
Verletzungsrisiken bestehen besonders in Zeiten, in denen viele Kilometer gefahren werden und in Situationen, in denen Kraft und Konzentration nachlassen (meist am Ende einer Tour). Bei 16 bis 19% handelt es sich um Kopfverletzungen, 40% aller Verletzungen betreffen Schultergürtel und Arme. Zudem sind das Schlüsselbein und Schultereckgelenk betroffen.
3. Überlastungsgefahr
Muskuläre Verspannungen in Rücken-, Oberschenkel- oder Wadenmuskulatur sind denkbar. Sehnenreizung der Oberschenkelstrecksehne und Reizung der Achillessehne können vorkommen. Der Satteldruck am Damm, verbunden mit Schwitzen oder Hautreibung, kann zu Furunkeln führen. Dazu kommt eine vorübergehendes Taubheitsgefühl in den Geschlechtsorganen. Typische Radfahrererkrankung ist auch eine Entzündung der Prostata und der Harnröhre.
4. Vorbeugung
Das Tragen eines Sturzhelmes verhindert das Risiko von Kopfverletzungen. Vorausschauende Fahrweise, Anpassung des Tempos an die Reaktionsfähigkeit und die Umweltbedingungen sind wichtige Aspekte zur Vermeidung von Unfällen. Außerdem sollte die Wegstrecke und das Tempo an die äußeren Bedingungen (Hitze, Kälte) angepasst werden. Am ungefährlichsten lässt sich der Radsport auf dem Heimtrainer ausüben.
1. Allgemeines
Das Reiten unterscheidet sich insofern von jeder anderen Sportart, als es sich beim verwendeten Sportgerät um ein lebendiges Wesen handelt. Hieraus erklärt sich sowohl die große Faszination auf den Menschen als auch seine Unfallträchtigkeit. Reiten wird bei bestimmten Erkrankungen (auch bei Behinderten) als Therapieform (Hippotherapie) eingesetzt.
2. Verletzungsgefahr
Reiten ist die Sportart mit den häufigsten Todesfällen mit 26% aller Todesfälle im Sport. Ein Drittel der Unfälle geschehen in der Halle, zwei Drittel im Gelände, davon die meisten beim Geländeritt, beim Dressurreiten und beim Putzen und Satteln. 60% der Unfälle werden durch eigenes Verschulden verursacht. Über die Hälfte der Verletzungen sind Brüche, von denen sich über 50% am Schultergürtel und an den Armen ereignen.
3. Überlastungsgefahr
Bekannt ist die Reizung der Schenkelanzieher, ansonsten ist Reiten sehr belastungsarm. Bezüglich der Wirbelsäule und Rückenschmerzen besteht Uneinigkeit: ca. 44% klagen über Rückenschmerzen, die Hälfte der Betroffenen empfindet aber während des Reitvorganges keine Beschwerden. Ein Großteil der Reiter mit nachweisbaren Bandscheibenschäden empfindet das Reiten als angenehm und schmerzlindernd.
4. Vorbeugung
Eine risikobewusste und kompetente Schulung mit Fallübungen ist dringend anzuraten. Man sollte lernen, Gefahrensituationen zu vermeiden. Das Tragen eines Helmes ist selbstverständlich. Intaktes Zaumzeug, bruchsichere Kappen und ausklinkbare Steigbügel sind wichtige technische Vorraussetzungen zur Unfallvorbeugung.
1. Allgemeines
Hier ist mit "Rodeln" das Wintersportvergnügen, nicht die rasante Fahrt im Eiskanal gemeint!
2. Verletzungsgefahr
Bei unebener Strecke, steilem Rodelrevier und vereisten Flächen kann es zu Stürzen mit kaum kalkulierbaren Verletzungsfolgen kommen. Am häufigsten sind Quetschungen, Prellungen und Verstauchungen.
3. Überlastungsgefahr
Überlastungsgefahr ist kaum gegeben, da im Hobbybereich selten stundenlanges gerodelt wird. Am gefährdetsten ist das Steißbein, hier kann es zu Reizungen desselben und der umliegenden Bänder kommen. Es besteht die Gefahr von Unterkühlung und Erfrierung.
4. Vorbeugung
Wichtig ist ein realistische Einschätztung des Reviers, sowie vernünftige Kleidung. Bei Kindern ist ein Helm anzuraten. Ein technisch einwandfreies Sportgerät ist ebenso vorauszusetzen wie ein gesundes Maß an Vernunft!
1. Allgemeines
Rudern ist eine rhythmisch-zyklische Ausdauersportart. Das Ruderblatt wird durch Armzug, Beinstoß und Rumpfschwingung bei beweglichem Rollsitz durchs Wasser gezogen.
2. Verletzungsgefahr
Prellungen sind zu befürchten, wenn versteuerte Boote Ineinanderfahren oder gegen Pfeiler, Steg oder Wehre geraten. Risswunden können durch unsachgemäßen Kontakt mit Riemen, Ausleger oder Bootspitze vorkommen. Durch Einklemmen beim doppelseitigen Rudern besteht die Gefahr von Daumenquetschungen. Fingerverletzungen sind ebenso nicht auszuschließen.
3. Überlastungsgefahr
Mit der Zeit können sich an der Innenhand Blasen bilden. Es kann überdies zu Sehnenscheidenreizungen kommen. Einer Überlastungsgefahr sind auch die Lendenwirbelsäule und der Bereich hinter der Kniescheibe ausgesetzt.
4. Vorbeugung
Die Bootsspitze lässt sich mit einem Gummiball schützen. Insgesamt ist auf gute Technikausführung zu achten. Zum Schutz der Innenhandfläche bietet sich ein Lederband an. Um Scheuerstellen in der Leiste und am Gesäß zu vermeiden empfiehlt sich gute sitzende Trainingskleidung. Das muskuläre Training sollte langsam gesteigert werden, die Beugung der Kniegelenke zusätzlich nicht über 90° gehen.
1. Allgemeines
Die Beanspruchung ist in erster Linie konzentrativer Art und daher mehr psychischer als physischer Natur. Es handelt sich um eine vornehmlich statische Sportart.
2. Verletzungsgefahr
Bei unsauberer Technik kann es zur Prellung der rechten Schulter durch Rückschlag bzw. durch unsachgemäße Behandlung des Bogens kommen. Verletzungen am Unterarm ergeben sich bisweilen durch die gespannte Sehne. Beim Schießen ist auch das Trommelfell gefährdet.
3. Überlastungsgefahr
Eine Reizung der Schleimbeutel am linken Ellenbogen ist beim Liegendschießen und Rechtsanlage möglich, beim Kniendschießen kann es speziell beim Jugendlichen zu Kniebeschwerden kommen. Beim Bogenschießen sind eher Überlastungen der Oberarmdrehmuskulatur und der Oberarmbeugemuskulatur der den Bogen spannenden Schulter zu beobachten.
4. Vorbeugung
Durch Knie- und Ellbogenschützer können Überlastungen vermieden werden, beim Bogenschießen braucht es einen Unterarmschutz und einen Fingerschutz für die Finger, welche die Sehne spannen. Für den stehenden Anschlag beim Schießen bzw. beim Bogenschießen muss für die Rumpfmuskulatur statisch trainiert werden, um Überlastungen vorzubeugen.
Beim Schießen werden Gewehrschutzstöpsel aus Wachs, Gummi oder Plastik bzw. Kapselgehörschützer empfohlen.
1. Allgemeines
Eislaufen ist ein schöner und kommunikativer Sport. Er stärkt das Herz-Kreislauf-System, verbessert koordinative Fähigkeiten und kräftigt die Beinmuskulatur.
2. Verletzungsgefahr
Erhöhte Verletzungsgefahr ergibt sich aus unterschiedlichen Faktoren:
Verlangt ist hohe Koordinierungsfähigkeit bei zum Teil beträchtlicher Geschwindigkeit, wobei eventuelles Fehlverhalten anderer Läufer stets mitzubedenken ist. Die Härte des Eises und mögliche Unebenheiten auf Natureis bringen weitere Risiken mit sich.
3. Überlastungsgefahr
Es besteht die Gefahr einer Überlastung der Fuß, Knie- und Hüftgelenke. Wenn die Beinachse auf dem Schlittschuh nicht stimmt, kommt es auf einer Seite zu starken Zug- und auf der anderen Seite zu Druckbelastungen auf Gelenkstrukturen. (Eine Verletzung kann auch ohne Sturz z.B. dadurch ausgelöst werden, dass die Kniee zu sehr in „X-Stellung“ gehen, wodurch der Fuß nach innen einknickt.)
4. Vorbeugung
Am häufigsten verletzt man sich beim Eislaufen an den Fingern und den Handgelenken. Daher ist es ratsam, Handgelenkbandagen zu tragen, die den Sturz etwas abfangen. Aus demselben Grund empfehlen sich Knie- und Ellenbogenschützer, wie man sie vom Inlineskaten kennt.
Stößt man mit einem anderen Läufer zusammen oder stürzt man so, dass der Kopf auf dem Eis aufschlägt, können Prellungen, aber auch eine Gehirnerschütterung die Folge sein. Um den Kopf zu schützen, ist es also wichtig, einen Helm zu tragen.
Passendes Schuhwerk ist wichtig. Der Schaft muss das Sprunggelenk gut stützen und der Schuh ist fest zu schnüren, damit ein Umknicken verhindert wird.
Zusätzlich helfen leichte Aufwärmübungen und das Tragen von warmer Kleidung, damit der Körper nicht auskühlt und so die Verletzungsgefahr der Muskulatur minimiert wird.
1. Allgemeines
Wir unterscheiden Delphin-, Rücken-, Brust- und Kraulschwimmen bzw. die Kombination aller Schwimmlagen, das Lagenschwimmen. Der größte Vorteil des Schwimmsports ist die erschütterungsfreie Bewegung ohne Wirkung der Erdanziehungskraft.
2. Verletzungsgefahr
Die meisten Gefahren ergeben sich durch das Ausrutschen auf nassen Schwimmbadflächen bzw. die Kollision mit anderen Schwimmern im Becken. Durch Auskühlen bei längerem Training besteht Erkältungsgefahr.
3. Überlastungsgefahr
Beim Brustschwimmen ist das Innenband der Kniegelenke gefährdet. Eine weites Öffnen der Beine bei der Brustgrätsche hilft die Belastung zu verkleinern. Beim intensivem Schwimmtraining können der untere Rücken durch starke Hohlkreuzbildung sowie die Schulterdrehmuskulatur und die Oberarmbeugesehne durch falsche Technik und zu geringe Beweglichkeit überlastet werden.
4. Vorbeugung
Ein langsamer Aufbau der Schwimmstrecke, gutes Stiltraining, das Vermeiden von Brustschwimmen sowie die Verbesserung der Beweglichkeit im Schultergürtel können Verletzungen oder Überlastungen vorbeugen. Gutes Abtrocknen des Körpers, insbesondere der Haare, wird nach dem Training angeraten zur Vermeidung von Ohrinfektionen und Erkältungskrankheiten.
1. Allgemeines
Segeln ist ein Wassersport, der aber im Gegensatz zum Surfen und Windsurfen bei guter Ausführung selten mit Wasserberühung einhergeht.
2. Verletzungsgefahr
Gefährungen bestehen vorwiegend dann, wenn bei bestimmten Manövern der Mastbaum von einer Seite auf die andere wechselt und man sich nicht rechtzeitig duckt. Bei stärkeren Winden ergibt sich die Gefahr des Kenterns und des Koordinationsverlustes im Boot mit Ausrutschen und Anpralltraumen.
3. Überlastungsgefahr
Diese ist eigentlich nur gegeben, wenn bei stärkeren Winden im Trapez gefahren wird, was für Hämophile sicherlich nicht zu empfehlen ist.
4. Vorbeugung
Windstärken, die das seglerische Können überschreiten (bzw. mit höherer Verletzungsgefahr und Kentergefahr einhergehen), sollten gemieden werden. Windstärke 4/5 ist bei einer guten Ausbildung unproblematisch. Wendemanöver sind immer mit den Mitfahrenden abzusprechen um plötzliche Richtungswechsel und Verletzungsgefahren zu vermeiden.
1. Allgemeines
Skateboarden ist eine boomende Trendsportart. Beim Skaten geht es nicht nur um das Fahren mit Board, sondern auch um die Ausführung von Tricks. Dies erfordert Kraft, Koordination und Gleichgewicht, vor allem in den unteren Extremitäten.
2. Verletzungsgefahr
Die Verletzungsgefahr ist hoch! Verletzungen können von Schürfwunden über Prellungen bis zu Frakturen reichen. Kleine Steinchen reichen aus, um die Rollen zu blockieren und den Sportler vom Board zu werfen.
3. Überlastungsgefahr
Überlastungen können bei häufigem und langem Fahren einseitig beim Pushen entstehen (dies meint das Abstoßen mit einem Bein vom Boden, um Geschwindigkeit aufzubauen). Das betroffene Bein steht unter erheblichen Belastungen.
4. Vorbeugung
Schutz geht vor - Helm und Protektoren tragen! Leichtes Aufwärmen schützt Muskeln und Sehnen; Mobilitäts- und Krafttraining stärkt die Muskeln - die Gelenke werden weniger belastet.
1. Allgemeines
Skilaufen ist eine vorgeschichtliche Sportart, was Ausgrabungen und schriftliche Überlieferungen beweisen. Mit Blick auf die Technik ist Skilaufen als schwierige Sportart einzustufen.
2. Verletzungsgefahr
Auf 1000 Skifahren entfallen 1,5 bis 4 Unfälle. Die meisten Verletzungen sind sturzbedingt. Dehnungen, Zerrungen und Zerreißungen im Kniegelenk sowie der isolierte Bruch des Unterschenkels machen zwei Drittel der Skiverletzungen aus.
3. Überlastungsgefahr
Am meisten gefährdet sind der untere Rücken und das Kniegelenk. Hier kommt es insbesondere am Kniegelenk zu Überlastungen der Sehnen und Bänder sowie der Kniescheibe durch die dauernde Kniebeugung während der Fahrt. Die Lendenwirbelsäule ist durch das leichte Vorneigen und durch die Stoßbelastung fortwährend muskulär belastet, sodass es zu Verspannungszuständen kommen kann.
4. Vorbeugung
Wichtig ist gutes Aufwärmen vor dem Skifahren. Beim Fahren selbst ist auf Übersichtlichkeit auf der Piste zu achten. Fünfzig Prozent aller Skiunfälle sind durch den Fahrer bedingt. Alkoholisiertes Fahren ist tabu. Die Fahrweise muss an die Wetterverhältnisse und an die Pistenbeschaffenheit sowie an das "Personenaufkommen" auf der Piste angepasst werden. Zur Vermeidung von Unterkühlung sollte warme Ausrüstung benutzt werden.
1. Allgemeines
Skilanglauf wird als Fitnesssportart empfohlen. Die Verletzungsrate liegt mit ca. 4,5% der Gesamtverletzungen bei Skisportlern deutlich unter dem Anteil der alpinen Skiläufer. Über 90 % der Verletzungen im Langlauf geschehen jenseits des 30. Lebensjahres. Am häufigsten betroffen sind die 40-50jährigen, besonders Frauen.
2. Verletzungsgefahr
Die häufigste Verletzungssituation ist der Sturz nach rückwärts beim Abfahren. Hier kann es zu Brüchen, Bandverletzungen und Weichteilverletzungen kommen.
3. Überlastungsgefahr
Durch den Stockeinsatz sind hier in erster Linie die Schultern und durch das leichte Vorbeugen der untere Rücken betroffen, gelegentlich auch die Kniegelenke.
4. Vorbeugung
Gutes Anpassen des Materials an die körperlichen Voraussetzungen. Sehr gute Vorbereitung auf den Langlaufsport mit Stiltraining. Meiden von steilen Abfahrten (lieber Langlaufski abschnallen). Durch vernünftige Kleidung und Schuhwerk kann die Unterkühlung vermieden werden.
1. Allgemeines
Das Wellenreiten oder Surfen wurde das erste Mal 1777 von den Polynesiern beschrieben. Der Surfer vollführt eigenständige Gleitbewegungen auf dem mobilen Element der Welle. Der Sport kann mit oder ohne Surfbrett ausgeführt werden. Wichtige Voraussetzung ist, ein sehr guter Schwimmer zu sein.
2. Verletzungsgefahr
Beim Bodysurfen besteht die Hauptgefahr darin von einer Welle im flachen Wasser auf den Sand geschleudert zu werden. Auf diesen Umstand sind zwei Drittel aller Verletzungen zurückzuführen. Hiervon ist vor allem die Halswirbelsäule als Gefährdungsbereich betroffen. In zweiter Linie kommen Verletzungen der Schulter vor. Der Surfer läuft Gefahr vom eigenen oder vom Brett eines Mitsurfers getroffen zu werden (4/5 aller Verletzungen). Normalerweise wird der Surfer beim Sturz in der Welle herumgewirbelt, während sein Surfbrett meterhoch aus der Welle herausgeschleudert wird. Relativ selten sind Kapselbandverletzungen des Kniegelenkes. Beim Ausrutschen auf dem Brett kann es zu Zerrungen im Schenkelanzieher und in der Schamgegend kommen.
3. Überlastungsgefahr
Da der Surfer nur wenige Zeit stehend auf dem Brett verbringt, sind Überlastungsschäden als Folge einer spezifischen Körperhaltung eher selten. Dem Schwimmen ähnliche Überlastungserscheinungen ergeben sich, wenn auf dem Surfbrett gepaddelt wird. Reizungen der Oberarmbeugesehne sowie des Kniegelenkes komme vor, wenn im Knien gepadelt wird. Reizungen der Oberarmstreckmuskulatur und der Ellbogenstreckmuskulatur sind ebenfalls typische Erscheinungen.
4. Vorbeugung
Gute psychische und physische Fitness sind Grunnvoraussetzungen. Dringend geraten ist vor dem Surfen die Beobachtung des Wellenreviers vom Strand aus. Nie allein surfen! Nach einem Sturz sollte längere Zeit getaucht werden, um eine Kollision mit dem eigenen Brett zu vermeiden. Beim Auftauchen ist der Kopf mit den Armen zu schützen. Eine gute technische Schulung wird angeraten, genau wie regelmäßiges Schwimmtraining.
1. Allgemeines
Es gibt fast genauso viele Tanzstile, wie die Musik Subgenre hat. Beim Tanzen geht es um körperliche Koordination in Abstimmung mit dem Timing bzw. Rhythmusgefühl. Bei bestimmten Tanzstilen, zum Beispiel Cheerleading oder Showtanz, wird auch Kraft benötigt.
2. Verletzungsgefahr
Die Verletzungsgefahr variiert stark je nach Tanzstil: Standardtänze, wie zum Beispiel Foxtrott sind weniger gefährdend als Showtänze mit Stunts. Die Bandbreite der Verletzungen reicht von Umknicken der Fußgelenke bis hin Brüchen und Muskelabrissen. Bei unglücklichen Stürzen sind auch erhebliche Kopfverletzungen nicht auszuschließen.
3. Überlastungsgefahr
Überlastungen sind vor allem bei aktiveren Tanzstilen möglich. Dabei sind die unteren Extremitäten tendenziell eher betroffen. Möglich sind Muskel- und Sehnenreizungen.
4. Vorbeugung
Richtiges Aufwärmen ist ebenso wichtig wie das Beachten der eigenen körperlichen Grenzen. Krafttraining und Dehnen wirkt bei beanspruchenderen Tanzstilen sehr unterstützend.
1. Allgemeines
Man unterscheidet das Freitauchen, also einfaches Abtauchen ohne Hilfsmittel, vom Gerätetauchen mit Pressluftflasche. Beim Tauchen liegen die Probleme weniger im Bereich des Bewegungsapparates als vielmehr darin, sich durch Verletzungen und Überlastungen bei nicht sachgemäß durchgeführtem Druckausgleich zu schädigen.
2. Verletzungsgefahr
Jährlich werden zwei bis vier tödliche Tauchunfälle gemeldet. Besonders im Falle von Erkältungen kann es beim schnellen Auftauchen zu Drucktraumata im Mittelohrbereich kommen. Grundsätzlich besteht die Gefahr von Dekompressionsunfällen. Vorsicht ist auch vor Kälteschäden geboten. Vorbestehende Wunden heilen in Salzwasser schlecht. Verletzungen können ebenfalls durch Kontakt mir Korallen und giftigen Tieren zustande kommen.
3. Überlastungsgefahr
Bleibende Schädeninfolge von Dekompressionsunfällen sind am zentralen Nervensystem und an den Gelenken (Caisson-Krankheit) denkbar. Hiervon sind werden vor allem Hüfte, Knie und Schulter betroffen. Knocheninfarkte bis zur Hüftnekrose (Absterben des Hüftkopfes, oft erst nach vielen Jahren), sind durchaus häufiger zu beobachten.
4. Vorbeugung
Wichtigste Vorbeugung ist eine gute Schulung. Eine ausführliche Tauglichkeitsuntersuchung empfiehlt sich alle zwei Jahre. Tauchen sollte man nicht, wenn Trommelfelldefekte und chronische Schleimhautschwellungen vorliegen, erhebliche Störungen der Sehfähigkeit, Gleichgewichtsstörungen, chronische Lungenerkrankungen, Herzrhythmusstörungen, entzündliche Magen-Darm-Erkrankungen oder starke Einschränkung der Beweglichkeit und Leistungsfähigkeit von Bewegungsapparat.
1. Allgemeines
Der Sport ist technisch sehr anspruchsvoll. Gerade in der Lernphase ist diese Übereinstimmung zwischen Mensch und Schläger, Platz und Ball nur durch ein hohes Maß an Harmonie im Bewegungsablauf und gutes technisches Können möglich.
2. Verletzungsgefahr
Die Verletzungshäufigkeit pro Spieler und Jahr liegt bei 0,03 (geübte Tennisspieler). Häufige Ursache ist der schnelle Start mit einer plötzlichen Muskelkontraktion. Jeder 5. Unfall kommt durch Ausrutschen, jeder 6. durch Einwirkung des Schlägers und jeder 7. und 8. durch Treten auf einen Ball zustande.
3. Überlastungsgefahr
Tennis ist eine einseitig beansprucheennd Sportart. Vor allem das rechte Ellbogengelenk und das rechte Schultergelenk sowie die Lendenwirbelsäule können geschädigt werden (bei Rechtshändern). Hauptmuskelverletzung ist ein Riss in der Wadenmuskulatur oder der Abriss der Achillessehne.
4. Vorbeugung
Man sollte nicht auf zu feuchten und rutschigen Plätzen spielen. Aufwärmen ist wichtig, ebenso die langsame Belastungssteigerung beim Einspielen. Herumliegende Bälle sind aus dem Spielfeld zu entfernen. Eine gute Technik hilft präventiv vor Verletzungen durch den geringeren notwendigen Krafteinsatz. Tiefe Bälle sollten nicht mit gebeugtem Oberkörper, sondern durch Beugung der Knie erreicht werden. Die Bälle sollten nicht zu hart sein; dasselbe gilt für die Bespannung des Schlägers. Auch die richtige Griffstärke gilt es zu beachten.
1. Allgemeines
Tischtennis gehört zu den schnellsten Ballsportarten. Eine hohe Koordinationsfähigkeit zwischen Arm und Auge mit einer guten Positionierung des Körpers zum Ball wird in relativ kurzer Zeit verlangt.
2. Verletzungsgefahr
Verletzungsgefahr besteht nur bei zu glatten Hallenböden. Beim Ausrutschen können Prellungen und Verstauchungen auftreten; im Übrigen besteht Umknickgefahr für die Sprunggelenke.
3. Überlastungsgefahr
Der Schlagarm ist wegen der schnellen Bewegungen von muskulären Überlastungen betroffen, speziell die Unterarmstreckmuskulatur und die Oberarmbeugemuskulatur. Obwohl der Ball wenig Gewicht hat, kann es zu muskulären Dysbalancen der gesamten rechten Körperhälfte kommen (bei Rechtshändern).
4. Vorbeugung
Ein entsprechendes Ausgleichstraining hilft leicht, Überlastungen zu vermeiden.
1. Allgemeines
Berührungsloses Ballspiel wird in der Halle und neuerdings auch im Freien, gerne auch auf Sand gespielt. Das Spielen im Sand ist zwar anstrengender, doch mit weniger Verletzungsgefahr verbunden.
2. Verletzungsgefahr
Fast vier Prozent aller Sportverletzungen werden durch den Volleyballsport verursacht. Das entspricht einer Verletzungsquote von 0,9 Verletzungen / 1000 Stunden. 40% der Verletzungen betreffen die obere Extremität, 60% die untere Extremität. Oft kommt es zu Verstauchungen von Hand- und Fingergelenken sowie zum Umknicken im Sprunggelenk. Verletzungsträchtig sind vor allem die Blocksituation sowie das Hechtbaggern, wenn der Spieler bei Ballabwehrversuchen zu Boden fällt oder sich zu Boden fallen lässt.
3. Überlastungsgefahr
Aufgrund der Wiederholung gleicher Bewegungsabläufe, insbesondere beim Schmettern des Balles, kommt es zu Überlastungen im Bereich der Hand, der Schulter, hier vor allem der Armbeugesehne und der Schulterdrehmuskulatur. Auch die Bauchmuskulatur und die Oberschenkelstreckmuskulatur um die Kniescheibe herum, können betroffen sein.
4. Vorbeugung
Knieverletzungen lassen sich in erster Linie durch richtige Spieltechnik vermeiden. Beim Leistungssportler kann der Ball bis zu 120 km schnell werden. Um dem sich hieraus ergebenen Verletzungsrisiko etwas entgegenzusetzen, werden funktionelle Schutzverbände, insbesondere an den Fingerendgelenken angelegt. Knie- und Ellbogenschützern sowie hohe Sportschuhe sind ebenfalls zu tragen. Sandböden sind harten Böden vorzuziehen.
1. Allgemeines
Man unterscheidet Springen vom Turm und Springen vom Brett. Wasserspringen erfordert eine hohe Körperbeherrschung und ein großes Talent.
2. Verletzungsgefahr
Fehltritte beim Absprung vom Brett können Verstauchungen des Sprunggelenkes nach sich ziehen. Seltener sind Anprallverletzungen auch des Kopfes bei Sprüngen gegen das Brett.
3. Überlastungsgefahr
Das Hauptproblem ist der Absprung vom federnden Brett aufgrund von Überlastung der oberen Sprunggelenke, des Mittelfußbereichs und im Kniegelenk. Beim Eintauchen ins Wasser kann es zu einer Überlastung der Hand- und Fingergelenke kommen, wenn diese nicht in der Körperachse geführt werden. Viele Drehbewegungen können die Wirbelsäule überlasten.
4. Vorbeugung
Muskuläres Training sowie intensive Trainerarbeit bei nur langsamer Steigerung des Schwierigkeitsgrades sind anzuraten. Bei einfachen Sprüngen gibt es kaum Probleme.
1. Allgemeines
Schnellste nicht motorgetriebene Sportart (bis 45 km/h) erfreut sich zunehmender Beliebtheit.
2. Verletzungsgefahr
Schürfungen und Quetschungen stehen mit 70% aller Verletzungen an der ersten Stelle, vor allen Dingen an der unteren Extremität. Vorsicht bei ersten Versuchen mit dem Trapez. Das kann zu Schleuderstürzen gegen den Mast kommen. Problematisch auch die Kollision mit den Konkurenten.
3. Überlastungsgefahr
Vorwiegend statische Körperhaltung für die Wirbelsäule und für die Arme, die in erster Linie von der Windstärke abhängt. Bei 1 bis 3 Beaufort kann die Haltung auch häufig geändert werden, ansonsten muss sie bei höheren Windstärken bis zur nächsten Richtungsänderung beibehalten werden. Dadurch wird die Wirbelsäule, vor allen Dingen Übergang vom Lenden- zum Kreuzbeinbereich stark belastet. Weiterhin betroffen sind Ellbogen, Hand- und Fingergelenke sowie das Kniegelenk (Kniescheibe) bei dauernd gebeugter Kniehaltung auf dem Surfbrett. Vorsicht auch durch das Absinken der Körpertemperatur bei schlechten Wetterverhältnissen oder kalten Wasserverhältnissen.
4. Vorbeugung
Tragen eines Neoprenanzuges, dauernde Verbesserung der Technik, vernünftige Einschätzung der eigenen Möglichkeiten, vorausschauendes Fahren, langsamer Beginn und vorsichtige Steigerung der Zeit auf dem Wasser, Schulung.
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Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten von der Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Die Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeitet die Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter der Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Interessengemeinschaft Hämophiler e.V. angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat als Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms auf dieser Internetseite Amazon-Komponenten integriert. Die Amazon-Komponenten wurden von Amazon mit dem Ziel konzipiert, Kunden über Werbeanzeigen auf unterschiedliche Internetseiten der Amazon-Gruppe, insbesondere auf Amazon.co.uk, Local.Amazon.co.uk, Amazon.de, BuyVIP.com, Amazon.fr, Amazon.it und Amazon.es. BuyVIP.com gegen Zahlung einer Provision zu vermitteln. Der für die Verarbeitung Verantwortliche kann durch die Nutzung der Amazon-Komponenten Werbeeinnahmen generieren.
Betreibergesellschaft dieser Amazon-Komponenten ist die Amazon EU S.à.r.l, 5 Rue Plaetis, L-2338 Luxembourg, Luxemburg.
Amazon setzt ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Durch jeden einzelnen Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Amazon-Komponente integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Amazon-Komponente veranlasst, Daten zum Zwecke der Online-Werbung und der Abrechnung von Provisionen an Amazon zu übermitteln. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Amazon Kenntnis über personenbezogene Daten, die Amazon dazu dienen, die Herkunft von bei Amazon eingehenden Bestellungen nachzuvollziehen und in der Folge eine Provisionsabrechnung zu ermöglichen. Amazon kann unter anderem nachvollziehen, dass die betroffene Person einen Partnerlink auf unserer Internetseite angeklickt hat.
Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass Amazon ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem können von Amazon bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.
Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Amazon können unter https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=3312401 abgerufen werden.
Erfassung von Daten von Google Analytics für diese Webseite deaktivieren
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite die Komponente Google Analytics (mit Anonymisierungsfunktion) integriert. Google Analytics ist ein Web-Analyse-Dienst. Web-Analyse ist die Erhebung, Sammlung und Auswertung von Daten über das Verhalten von Besuchern von Internetseiten. Ein Web-Analyse-Dienst erfasst unter anderem Daten darüber, von welcher Internetseite eine betroffene Person auf eine Internetseite gekommen ist (sogenannte Referrer), auf welche Unterseiten der Internetseite zugegriffen oder wie oft und für welche Verweildauer eine Unterseite betrachtet wurde. Eine Web-Analyse wird überwiegend zur Optimierung einer Internetseite und zur Kosten-Nutzen-Analyse von Internetwerbung eingesetzt.
Betreibergesellschaft der Google-Analytics-Komponente ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Pkwy, Mountain View, CA 94043-1351, USA.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verwendet für die Web-Analyse über Google Analytics den Zusatz "_gat._anonymizeIp". Mittels dieses Zusatzes wird die IP-Adresse des Internetanschlusses der betroffenen Person von Google gekürzt und anonymisiert, wenn der Zugriff auf unsere Internetseiten aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgt.
Der Zweck der Google-Analytics-Komponente ist die Analyse der Besucherströme auf unserer Internetseite. Google nutzt die gewonnenen Daten und Informationen unter anderem dazu, die Nutzung unserer Internetseite auszuwerten, um für uns Online-Reports, welche die Aktivitäten auf unseren Internetseiten aufzeigen, zusammenzustellen, und um weitere mit der Nutzung unserer Internetseite in Verbindung stehende Dienstleistungen zu erbringen.
Google Analytics setzt ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Mit Setzung des Cookies wird Google eine Analyse der Benutzung unserer Internetseite ermöglicht. Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Google-Analytics-Komponente integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Google-Analytics-Komponente veranlasst, Daten zum Zwecke der Online-Analyse an Google zu übermitteln. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Google Kenntnis über personenbezogene Daten, wie der IP-Adresse der betroffenen Person, die Google unter anderem dazu dienen, die Herkunft der Besucher und Klicks nachzuvollziehen und in der Folge Provisionsabrechnungen zu ermöglichen.
Mittels des Cookies werden personenbezogene Informationen, beispielsweise die Zugriffszeit, der Ort, von welchem ein Zugriff ausging und die Häufigkeit der Besuche unserer Internetseite durch die betroffene Person, gespeichert. Bei jedem Besuch unserer Internetseiten werden diese personenbezogenen Daten, einschließlich der IP-Adresse des von der betroffenen Person genutzten Internetanschlusses, an Google in den Vereinigten Staaten von Amerika übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch Google in den Vereinigten Staaten von Amerika gespeichert. Google gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter.
Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass Google ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem kann ein von Google Analytics bereits gesetzter Cookie jederzeit über den Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.
Ferner besteht für die betroffene Person die Möglichkeit, einer Erfassung der durch Google Analytics erzeugten, auf eine Nutzung dieser Internetseite bezogenen Daten sowie der Verarbeitung dieser Daten durch Google zu widersprechen und eine solche zu verhindern. Hierzu muss die betroffene Person ein Browser-Add-On unter dem Link https://tools.google.com/dlpage/gaoptout herunterladen und installieren. Dieses Browser-Add-On teilt Google Analytics über JavaScript mit, dass keine Daten und Informationen zu den Besuchen von Internetseiten an Google Analytics übermittelt werden dürfen. Die Installation des Browser-Add-Ons wird von Google als Widerspruch gewertet. Wird das informationstechnologische System der betroffenen Person zu einem späteren Zeitpunkt gelöscht, formatiert oder neu installiert, muss durch die betroffene Person eine erneute Installation des Browser-Add-Ons erfolgen, um Google Analytics zu deaktivieren. Sofern das Browser-Add-On durch die betroffene Person oder einer anderen Person, die ihrem Machtbereich zuzurechnen ist, deinstalliert oder deaktiviert wird, besteht die Möglichkeit der Neuinstallation oder der erneuten Aktivierung des Browser-Add-Ons.
Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Google können unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ und unter http://www.google.com/analytics/terms/de.html abgerufen werden. Google Analytics wird unter diesem Link https://www.google.com/intl/de_de/analytics/ genauer erläutert.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten von YouTube integriert. YouTube ist ein Internet-Videoportal, dass Video-Publishern das kostenlose Einstellen von Videoclips und anderen Nutzern die ebenfalls kostenfreie Betrachtung, Bewertung und Kommentierung dieser ermöglicht. YouTube gestattet die Publikation aller Arten von Videos, weshalb sowohl komplette Film- und Fernsehsendungen, aber auch Musikvideos, Trailer oder von Nutzern selbst angefertigte Videos über das Internetportal abrufbar sind.
Betreibergesellschaft von YouTube ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA. Die YouTube, LLC ist einer Tochtergesellschaft der Google Inc., 1600 Amphitheatre Pkwy, Mountain View, CA 94043-1351, USA.
Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine YouTube-Komponente (YouTube-Video) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige YouTube-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden YouTube-Komponente von YouTube herunterzuladen. Weitere Informationen zu YouTube können unter https://www.youtube.com/yt/about/de/ abgerufen werden. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhalten YouTube und Google Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.
Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei YouTube eingeloggt ist, erkennt YouTube mit dem Aufruf einer Unterseite, die ein YouTube-Video enthält, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch YouTube und Google gesammelt und dem jeweiligen YouTube-Account der betroffenen Person zugeordnet.
YouTube und Google erhalten über die YouTube-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei YouTube eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person ein YouTube-Video anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an YouTube und Google von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem YouTube-Account ausloggt.
Die von YouTube veröffentlichten Datenschutzbestimmungen, die unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ abrufbar sind, geben Aufschluss über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch YouTube und Google.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten von PayPal integriert. PayPal ist ein Online-Zahlungsdienstleister. Zahlungen werden über sogenannte PayPal-Konten abgewickelt, die virtuelle Privat- oder Geschäftskonten darstellen. Zudem besteht bei PayPal die Möglichkeit, virtuelle Zahlungen über Kreditkarten abzuwickeln, wenn ein Nutzer kein PayPal-Konto unterhält. Ein PayPal-Konto wird über eine E-Mail-Adresse geführt, weshalb es keine klassische Kontonummer gibt. PayPal ermöglicht es, Online-Zahlungen an Dritte auszulösen oder auch Zahlungen zu empfangen. PayPal übernimmt ferner Treuhänderfunktionen und bietet Käuferschutzdienste an.
Die Europäische Betreibergesellschaft von PayPal ist die PayPal (Europe) S.à.r.l. & Cie. S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, 2449 Luxembourg, Luxemburg.
Wählt die betroffene Person während des Bestellvorgangs in unserem Online-Shop als Zahlungsmöglichkeit „PayPal“ aus, werden automatisiert Daten der betroffenen Person an PayPal übermittelt. Mit der Auswahl dieser Zahlungsoption willigt die betroffene Person in die zur Zahlungsabwicklung erforderliche Übermittlung personenbezogener Daten ein.
Bei den an PayPal übermittelten personenbezogenen Daten handelt es sich in der Regel um Vorname, Nachname, Adresse, Email-Adresse, IP-Adresse, Telefonnummer, Mobiltelefonnummer oder andere Daten, die zur Zahlungsabwicklung notwendig sind. Zur Abwicklung des Kaufvertrages notwendig sind auch solche personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Bestellung stehen.
Die Übermittlung der Daten bezweckt die Zahlungsabwicklung und die Betrugsprävention. Der für die Verarbeitung Verantwortliche wird PayPal personenbezogene Daten insbesondere dann übermitteln, wenn ein berechtigtes Interesse für die Übermittlung gegeben ist. Die zwischen PayPal und dem für die Verarbeitung Verantwortlichen ausgetauschten personenbezogenen Daten werden von PayPal unter Umständen an Wirtschaftsauskunfteien übermittelt. Diese Übermittlung bezweckt die Identitäts- und Bonitätsprüfung.
PayPal gibt die personenbezogenen Daten gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Leistungserbringer oder Subunternehmer weiter, soweit dies zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist oder die Daten im Auftrag verarbeitet werden sollen.
Die betroffene Person hat die Möglichkeit, die Einwilligung zum Umgang mit personenbezogenen Daten jederzeit gegenüber PayPal zu widerrufen. Ein Widerruf wirkt sich nicht auf personenbezogene Daten aus, die zwingend zur (vertragsgemäßen) Zahlungsabwicklung verarbeitet, genutzt oder übermittelt werden müssen.
Die geltenden Datenschutzbestimmungen von PayPal können unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full abgerufen werden.
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter Dachau tätig ist, in Kooperation mit dem Anwalt für Datenschutzrecht Christian Solmecke erstellt.
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